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Hilfsprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer

Redaktion PSI Journal

Veröffentlicht am 25.03.2020

Nicht wenige Kleinunternehmen, manchmal Ein-Mann- oder Ein-Frau-Betriebe, sind für eine Krise des Corona-Ausmaßes nicht optimal vorbereitet. Logisch, dass neben Niedergeschlagenheit und Verzweiflung in den ersten Tagen kaum Platz für zielführende Maßnahmen ist. Nach dem ersten Schock gilt es aber schnell tätig zu werden. Wichtig ist, die Existenz des eigenen Unternehmens zu sichern und möglichst schnell wieder Tritt zu fassen. 

Zu den ersten Notfallmaßnahmen gehört ein Gespräch mit dem Steuerberater über Stundung und Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen. Aus den Erkenntnissen der ersten Woche sollten Umsatzprognosen für ein bis zwei Monate erstellt werden, damit auch eine Liquiditäts-Übersicht möglich ist. Was kommt rein, was geht raus? Was kosten Mitarbeiter. Wichtige Anlaufstellen für diesbezügliche Fragen sind die Industrie- und Handelskammern, bei denen Unternehmen Mitglied sind, und die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).

Jetzt hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen beschlossen. Unternehmen, deren Schadenseintritt im Geschäft nach dem 11. März erfolgt ist, sind zur Antragstellung berechtigt. Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können 9.000 Euro Soforthilfe erhalten, bis 10 Mitarbeiter 15.000 Euro und bis 50 Mitarbeiter 50.000 Euro. Hierzu gibt es je nach Land unterschiedliche Stellen, bei denen entsprechende Formulare abgefragt werden können. Auf den Homepages der Wirtschaftsministerien gibt es meist Hinweise dazu. Doch auch die Hausbank ist ein wichtiger Ansprechpartner. Sie kennt die individuellen Unternehmenshistorien. In den Formularen muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben werden bezüglich möglicher Liquiditätsengpässe und/oder Existenzgefährdung (auch hier IHK und DIHK). In Baden-Württemberg und Bayern kommen die Mittel aus anderen Töpfen und deshalb können dort schon jetzt Formulare auf den Seiten der Wirtschaftsministerien heruntergeladen werden. In den anderen Ländern rechnen die IHK bis zum Wochenende mit klaren Ansagen, wo die Beantragung stattfinden kann. Man kann schon jetzt bei den meisten IHK seine E-Mail-Adresse angeben und wird dann automatisch informiert. 

Schuld am geschäftlichen Niedergang muss in jedem Fall klar die Corona-Krise sein. Stellt sich bei einer späteren Nachprüfung heraus, dass die geschäftliche Seite schon vorher nicht in Ordnung war, müssen die Zuschüsse zurückgezahlt werden. Es handelt sich bei den Sofortmaßnahmen um Einmalzahlungen für die kommenden drei Monate, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Bundesregierung und die Länder wollen damit sicherstellen, dass besonders in diesen Wirtschaftsbereichen keine Welle von Insolvenzen droht. Insgesamt werden im Hilfsprogramm 40 Milliarden Euro bereitgestellt. 10 Milliarden sind nicht zurückzahlbare Zuschüsse, 30 Milliarden sind Darlehn, die schnell zugeteilt werden können. Einige Länder, wie jetzt Rheinland-Pfalz, haben noch Kreditlinien bis 10.000 Euro bereitgestellt, so dass bestenfalls eine Soforthilfe von 25.000 Euro erreicht werden kann. Schon in der kommenden Woche sollen Auszahlungen stattfinden können (auch hier erteilt die IHK Auskunft).  Müssen Solo-Unternehmer eine Grundsicherung beantragen, was jetzt möglich ist, so wird vorerst keine Vermögensprüfung vorgenommen, die Angemessenheit der Wohnung wird auch nicht geprüft und die Krankenversicherung darf so weiterlaufen, wie sie vertraglich eingegangen wurde (wenn die Soforthilfe bis 5 Mitarbeiter nicht sinnvoll ist). Auch hier ist das Ziel, Menschen einen Übergang zu bieten und sie in die Lage zu versetzen, nach der Krise wieder schnell in eine bessere Arbeitssituation zu kommen.

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