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Goodbye Greenwashing: Die neuen Verbote und Auflagen im Überblick

Julia Bernert

Veröffentlicht am 29.07.2024

Am 27. März 2024 traten neue EU-Verbrauchervorschriften in Kraft, die Verbraucher:innen besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informieren und vor Greenwashing schützen sollen. Ein Auszug aus der Juni-Ausgabe des PSI Journals gibt Ihnen einen Überblick über verbotene Geschäftspraktiken und problematische Marketinggewohnheiten.

Die Verbote und Regelungen im Einzelnen:

  • Kommerzielle Kommunikation über Waren mit einem Designmerkmal, das die Haltbarkeit des Produkts begrenzen soll. Produkte, deren Konstruktion/Design ihre Haltbarkeit absichtlich verkürzen soll, dürfen also nicht mehr beworben werden.
  • Zulässig sind nur Nachhaltigkeitssiegel, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden. Derzeit gibt es europaweit mehr als 200 verschiedene Umweltlabel, die jeweils auf unterschiedlichen Methoden beruhen. Die Siegel sind bislang nicht unbedingt vergleichbar und es lässt sich oft nicht nachprüfen, wie umweltfreundlich Produkte tatsächlich sind.
  • Garantieinformationen sollen besser sichtbar sein und ein neues Garantieverlängerungsetikett eingeführt werden. So sollen Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorgehoben werden. Laut EU-Parlament wissen 60 Prozent der europäischen Verbraucher nicht, dass alle Produkte in der EU über eine zweijährige Gewährleistung verfügen.
  • Generische Umweltaussagen, etwa „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“, ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, die für die Aussage relevant ist.
  • Werbeaussagen zu Waren, die ein Merkmal enthalten, das zur Begrenzung der Produkthaltbarkeit eingeführt wurde, wenn Informationen über das Merkmal und seine negativen Auswirkungen verfügbar sind.
  • Behauptungen auf der Grundlage von Emissionsausgleichssystemen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
  • Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.
  • Haltbarkeitsansprüche hinsichtlich der Nutzungsdauer oder -intensität unter normalen Bedingungen, sofern nicht nachgewiesen. Das sind etwa Behauptungen über die Haltbarkeit von technischen Produkten, die nicht bewiesen werden können.
  • Aufforderung an den Verbraucher, Verbrauchsmaterialien wie Druckertintenpatronen früher als unbedingt erforderlich auszutauschen.
  • Bereitstellung von Software-Updates bei Bedarf, auch wenn diese lediglich die Funktionalität verbessern.
  • Waren als reparaturfähig darzustellen, wenn dies nicht der Fall ist.

Quelle: PSI Journal 6/2024