Neufassung der GWW-Satzung abgelehnt
Veröffentlicht am 27.09.2024
Der GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.) hatte am 23. September zu einer Mitgliederversammlung ins Congress-Centrum der Kölnmesse eingeladen, wo am Folgetag auch die Trend Herbst über die Bühne ging. Auf der Agenda der Sitzung stand neben Informationen zu Verbandsarbeit erneut die Abstimmung über die geplante Neufassung der Satzung. Die vorgesehenen Fachvorträge mussten abgesagt werden, da die lange, kontrovers geführte Diskussion, die sich über die eingebrachten Anträge und den Satzungsentwurf ergeben hatte, den Zeitrahmen der Versammlung sprengte.
Gleich zu Anfang zeichnete sich ab, dass die von Geschäftsführer Ralf Samuel vorgetragenen Anträge für viel Gesprächsstoff und eine aufgeladene Stimmung sorgen würden. Die in den insgesamt vier Anträgen genannten Punkte betrafen das Procedere rund um die Satzungsänderung, die politische Arbeit, die Finanzen – hier vor allem die Finanzierung der Vorstandsvergütung und der zusätzlich geschaffenen Stellen sowie die Kosten-Ertragsrechnung der beiden Trend-Messen. Der grundlegende Tenor der Anträge, der sich auch in der regen Diskussion niederschlug, war die Forderung von detaillierteren Informationen zur Vorstandsarbeit einschließlich der Lobbyarbeit, der Personalpolitik sowie mehr Transparenz der Kostenstrukturen und der Finanzplanung. Ein auf drei Jahre angelegter Businessplan wurde als Lösungsmöglichkeit vorgeschlagen.
Ohne konkrete Ergebnisse mündete die Aussprache in die von Rechtsanwalt Kai Koschorreck geleitete Abstimmungsphase, in der noch einige offene Fragen geklärt werden konnten. 101 stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen von derzeit über 460 Verbandsmitgliedern gaben ihr Votum ab. Allerdings lieferten insgesamt drei Durchgänge jeweils verschiedene bzw. nicht plausible Ergebnisse, so dass am Ende doch schriftlich gewählt werden musste, obwohl ein Antrag auf geheime Wahl zuvor abgelehnt worden war. Da die erforderliche Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen nicht erreicht wurde, wurde der Antrag auf Satzungsänderung mit 67 zu 36 abgelehnt. Nun kann der Vorstand eine neue Abstimmung veranlassen. Auffallend war die kritische und emotionale Tonalität der Diskussion, die sehr unterschiedliche Positionen und nicht unerheblichen Klärungsbedarf innerhalb des Verbands offenbarte. (Wir berichten ausführlich in der Novemberausgabe des PSI Journals.)