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Besondere Maßnahmen für besondere Zeiten

Redaktion PSI Journal

Veröffentlicht am 25.03.2020

Covid-19 bestimmt derzeit weite Teile unseres Lebens. Die dramatischen Auswirkungen des Corona-Virus bekommen derzeit ausnahmslos alle zu spüren. Vielen Unternehmen hat der Staat die Türe zugemacht, andere finden keine Kunden, wieder andere hadern mit ihren Lieferketten. Wer hätte je gedacht, dass in unserer globalisierten und fast reibungslos funktionierenden Welt so etwas möglich sein würde. Jetzt wissen wir mehr und wir spüren schon, dass es an die private und unternehmerische Existenz gehen kann. Ganz stark betroffen sind kleinere Unternehmen. In Krisensituationen ist der Bedarf an Kommunikation größer denn je. Diesem Bedarf wollen wir in der nächsten Zeit nachkommen. 

Wichtig ist jetzt, dass die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten. Denn sicher ist, es wird eine Zeit nach Corona geben und dann muss es Unternehmen und Mitarbeiter geben, die das Rad wieder zum Drehen bringen. Vorrangig ist jetzt zu klären, wie Kurzarbeit zu organisieren ist und wie Zuschüsse zu erhalten sind. 

Zum Thema Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit wichtige Informationen in zwei Videos zusammengestellt und auf ihrer Webseite hochgeladen: www.arbeitsagentur.de/Unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video. Auf der Webseite gibt es zudem die Möglichkeit, Dokumente zur Anzeige für Arbeitsausfälle sowie Arbeitsaufzeichnungen und Arbeitszeitnachweis herunterzuladen. Die Vereinbarung zum Kurzarbeitergeld, die mit jedem Arbeitnehmer getroffen werden muss, gibt es bei jedem Steuerberater. 

Überlebenswichtig ist es, eine umsichtige Liquiditätsprüfung des Unternehmens bei verschiedenen Szenerien durchzuführen, etwa bei 50 oder 75 Prozent Umsatzausfall oder gar bei 100 Prozent Arbeitsausfall, der sogenannten 0-Kurzarbeit, bei der der Staat die Personalkosten übernimmt. Bei allen Szenarien muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Umsatz- und Arbeitsausfälle durch die Corona-Krise bedingt sind. Wichtig ist auch, dass es im Zeitraum der Kurzarbeit, keine Kündigungen der Arbeitsverhältnisse geben darf.

Bild: © putilov_denis – stock.adobe.com