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Anlaufstellen für Unterstützungen

Redaktion PSI Journal

Veröffentlicht am 27.03.2020

Am vergangenen Freitag haben wir im PSI Business-Newsletter über die Möglichkeiten der Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen berichtet. Jetzt hat der DIHK eine Liste der Anlaufstellen in den Ländern veröffentlicht, die wir Ihnen gerne zuleiten.

Baden-Württemberg
Seit Mittwoch, 25. März, steht das „Antragsformular Soforthilfe Corona“ bereit: wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona

Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona

Berlin
Das Land Berlin unterstützt die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Zuschüsse können ab Freitag, 27. März, beantragt werden, Überbrückungskredite bereits jetzt. Informationen gibt es auf der Website der Investitionsbank Berlin:
www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Brandenburg
Das Hilfsprogramm für Unternehmen bis 100 Beschäftigte setzt die Investitionsbank des Landes Brandenburg um. Größere Unternehmen betreut die Wirtschaftsförderung Brandenburg auf ihrer Website. Anträge können seit Mittwoch, 25. März, eingereicht werden.

Bremen
Im Rahmen eines neu aufgelegten Förderprogramms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven Soforthilfen bereits jetzt beantragen. Details erfahren Sie auf der Website der Förderbank BaB unter www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html

Hamburg
Zuschüsse im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms“ können Sie in Kürze über die Förderbank IFW beantragen. Zudem unterstützt die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg Unternehmen mit Finanzierungsbürgschaften.

Hessen
Einen Überblick über die hessischen Corona-Hilfen erhalten Sie unter wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe. Anträge können ab Montag, 30. März 2020, über eine Online-Plattform beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.

Mecklenburg-Vorpommern
Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Soforthilfen für die Wirtschaft. Mehr lesen Sie unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=158489&processor=processor.sa.pressemitteilung.

Niedersachsen
Was Unternehmer wissen müssen, hat das Land Niedersachsen unter www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html zusammengestellt. Details über die Fördermöglichkeiten, die seit Mittwoch, 25. März, über die Seite der N-Bank beantragt werden können, gibt es unter https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp.

Nordrhein-Westfalen
Angebote für Unternehmen hat das Wirtschaftsministerium des Landes unter www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner zusammengetragen. Zuschüsse über das Programm der Landesregierung für kleine Betriebe können Betroffene ab Freitag, 27. März, über die Websites der Bezirksregierungen beantragen. Infos dazu unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. Eine Übersicht über die Hilfsangebote der IHKs finden Sie auf der Website von IHK NRW.

Rheinland-Pfalz
Welche Unterstützungsleistungen das Land Rheinland-Pfalz bereithält, lesen Sie unter mwvlw.rlp.de/de/themen/corona.

Saarland
Im Saarland stehen Anträge für Soforthilfe schon seit der vergangenen Woche auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums bereit, die dann per E-Mail an die Adresse soforthilfe@wirtschaft.saarland.de gesendet werden können. Zudem gibt es eine Hotline für Unternehmer, die unter der Telefonnummer 0681 501-4433 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar ist.

Sachsen
Infos und Antragsmöglichkeiten zum Hilfsprogramm „Sachsen hilft sofort“ gibt es auf der Website der Sächsischen Aufbaubank. Über weitere Angebote können Sie sich unter www.coronavirus.sachsen.de informieren.

Sachsen-Anhalt
Was das Land Sachsen-Anhalt unternimmt, um der Wirtschaft unter die Arme zu greifen, erfahren Sie unter mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten einer Hotline, die Unternehmen unter der Nummer 0391 567-4750 werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr erreichen können. Anträge können ab Montag, 30. März 2020, bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Schleswig-Holstein
Hilfen stehen bereit und können unter mit dem Antrag (zum Download unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Existenzgruendung/Downloads/corona_antrag_soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ) per E-Mail an soforthilfezuschuss@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt werden. Über die Pläne der Landesregierung können Sie sich auch in dieser Pressemitteilung vom 20. März informieren.

Thüringen
Details über das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“, für das Sie schon Anträge einreichen können, gibt es auf der Website des Wirtschaftsministeriums.