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Verpackungen: Was muss, was kann drauf?

Julia Bernert

Veröffentlicht am 15.07.2020

Online-Seminar zur neuen Rechtsprechung zur Beschriftung von Verpackungen

Die Beschriftung von Verpackungen: Betrifft uns das überhaupt? Ja, auch die Werbeartikelbranche ist in der Pflicht, Verpackungen richtig zu beschriften. Hier gelten konkrete Regeln und seit wenigen Wochen eine neue Rechtsprechung. Was diese beinhaltet und welche Auswirkungen das für unsere Branche hat, erklärt Stephan Pult von der ZSVR am 30. Juli 2020 im Rahmen eines Online-Seminars, das um 14 Uhr startet.

Darin thematisiert er, wie die neue Rechtsprechung den Sonderweg für Werbeartikelverpackungen beeinflusst, der zuvor in Zusammenarbeit mit Verbänden für Werbeartikelverpackungen erarbeitet wurde. Er erklärt zudem, welche unmittelbaren Auswirkungen die Rechtsprechung für unsere Industrie mit sich bringt, denn europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung übernimmt, also die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung.

Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht. Auch hierauf geht Stephan Pult ein.

Los geht’s am 30. Juli 2020 um 14 Uhr. Die Anmeldung ist kostenfrei und gelingt über den folgenden Link: https://attendee.gotowebinar.com/register/8429338132872159502

Alle Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Informationen.

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Bild: iStock_Talaj