GWW-News zum Verpackungsgesetz
Veröffentlicht am 23.07.2020
Als Interessenvertretung der Werbeartikel-Branche macht sich der Gesamtverband GWW stets für die Belange der Marktteilnehmer stark, tritt für eine Verbesserung relevanter Rahmenbedingungen bis hin zu die Branche tangierende Einkommenssteuergesetze ein, erwirkt Vergünstigungen bei Tarifen wie Vergütungsgebühren für Speichermedien und nimmt Einfluss auf Richtlinien und Verordnungen wie dem 2019 in Kraft getretenen VepackG.
Dank der konsequenten Einflussnahme sowie intensiver Verhandlungen des Gesamtverbandes GWW gab die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ZSVR den vom GWW geforderten Erleichterungen zum seit Jahresbeginn 2019 geltenden Verpackungsgesetz im Sommer 2019 statt.
Ausgelöst durch die unmittelbare Intervention einzelner Unternehmen bei der Stiftung, erfolgte unter Einbindung des Umweltbundesamtes sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nunmehr eine Neubeurteilung des § 3 Absatz 9 Satz 2 VerpackG, die sich auf eben jene Kenntlichmachung bezieht.
Selbstverständlich wird der Gesamtverband GWW als Interessenvertretung der Werbeartikel-Wirtschaft erneut die Gespräche mit den betreffenden Behörden suchen, um wieder zu einer für alle Marktteilnehmer akzeptablen Lösung zurückzufinden. Auch juristische Gegenmaßnahmen werden derzeit geprüft.
In der Zwischenzeit bietet der GWW Mitgliedern die Möglichkeit, sich durch ein Webinar am kommenden Dienstag, 28. Juli 2020, um 15:00 Uhr über die Neuregelung des Verpackungsgesetzes zu Informieren. Der den GWW-Mitgliedern von diversen GWW-Informationsveranstaltungen zum VerpackG bekannte Stephan Pult, Pressereferent der Stiftung ZSVR, erläutert interessierten GWW-Mitgliedern und Marktteilnehmern in circa 45 Minuten, was es nun zu beachten gilt. Melden Sie sich bitte bei der GWW-Geschäftsstelle per Mail unter info@gww.de zum Webinar an. Wir lassen Ihnen im Anschluss den Link mit den Zugangsdaten zukommen.