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Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz verabschiedet

Redaktion PSI Journal

Veröffentlicht am 11.06.2021

Am 11. Juni ist das LieferkettensorgfaltspflichtenG (LkSG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Im Vorfeld hatte der GWW in aktiver Zusammenarbeit mit dem BGA und dieser gemeinsam mit den Spitzenverbänden auf die nachteiligen Auswirkungen des Gesetzes auf die deutsche Wirtschaft hingewiesen. Daraufhin wurde der ursprüngliche Referentenentwurf in einzelnen kritischen Punkten im Sinne der Wirtschaft abgemildert.

Trotz aller Bemühungen des GWW – etwa ein Aufruf an Werbeartikelunternehmer, sich mithilfe eines Musterschreibens an Bundestagsmitglieder zu wenden oder der Anzeigenkampagne „Mehr schlecht als Menschenrecht“ – konnte der deutsche Alleingang nicht mehr verhindert werden. Dass das Gesetz auf die gesamte Wertschöpfungskette – von der Beschaffung von Rohstoffen über Dienstleistungen bis hin zu den Endkunden – und auch auf die mittelbaren Zulieferer abzielt, ist einer der wichtigsten Kritikpunkte, denn damit sind alle Marktteilnehmer jeder Größe und jeder Stufe betroffen. In seiner Argumentation gegen das LkSG betonen BGA/GWW vor allem die negativen Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Wenn größere Unternehmen ihre Pflichten an kleinere Geschäftspartner weitergeben können, bedeutet dies einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit und eine zusätzliche Gefährdung der KMU. Bürokratische Lasten, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen werden als weitere Folgen des Gesetzes befürchtet.

Zudem ist es nicht geeignet, die Lage der Menschen in den Entwicklungsländern zu verbessern, sondern es wird mit einer personal- und kostenintensiven Lieferkettenbürokratie die mittelständische Wirtschaft benachteiligen und mit kaum kalkulierbaren Haftungsrisiken belasten. Ohne eine gesamteuropäische Lösung trifft das geplante Gesetz die deutschen Unternehmen, die noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, besonders hart. Es schadet somit einseitig dem Motor der gesamten europäischen Wirtschaft. Der weltweite Schutz der Menschenrechte sollte auf europäischer Ebene erfolgen, so das Fazit der Verbände.  

Foto: © thodonal – stock.adobe.com