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CRIMEX auch vor OLG erfolgreich

Redaktion PSI Journal

Veröffentlicht am 17.11.2021

Die CRIMEX GmbH hat sich auch vor dem Oberlandesgericht Oldenburg gegen den Wettbewerber Giffits durchgesetzt. Zuvor hatte das Landgericht Osnabrück in einem wegweisenden Urteil die Rechtsauffassung von CRIMEX bestätigt. Dagegen hatte Giffits erfolglos Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg eingelegt. Im Berufungsverfahren wendete sich die Giffits GmbH erfolglos gegen ein Urteil des Landgerichts Osnabrück, welches der CRIMEX GmbH Recht gegeben hatte. Die beiden Entscheidungen aus Osnabrück und Oldenburg enthalten wichtige neue Aspekte, die die es nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Marcus v. Welser künftig erschweren, mit Abmahnwellen Geld zu verdienen. Neu und richtungsweisend an dem Osnabrücker Urteil ist das Erfordernis, dass spätestens mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Gericht gegenüber offengelegt werden muss, wie viele gleich oder ähnlich lautende Abmahnungen in engem zeitlichem Zusammenhang ausgesprochen wurden. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann sich ein Abmahner auch nicht später damit herausreden, er habe nicht von vornherein beabsichtigt, mehrere Abmahnschreiben zu versenden. Es kommt entscheidend darauf an, dass er dies getan hat.

(Einen ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Messeausgabe des PSI Journals.)

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