Werbeverbot für Süßes droht
Veröffentlicht am 28.06.2023
An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit zu viel Zucker, Fett und Salz soll nach Plänen von Bundesernährungsminister Cem Özdemir mit dem sogenannten Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) eingedämmt werden. Dieses solle nicht nur an Kinder gerichtete Werbung für Schokolade, Chips und Co. verbieten, sondern in der derzeitigen Entwurfsfassung auch Werbung für viele Molkereiprodukte einschränken. Die Werbeverbote sollen dann auf breiter Front greifen: In Presse, Radio und Fernsehen, im Internet samt Streaming, sozialen Netzwerken, für Influencerinnen und Influencer. Dass eine Werbung an Kinder gerichtet ist, lässt sich laut Ministerium etwa an Kindern als Darstellern und Produkten mit Farben und Kindermotiven festmachen. Im Fernsehen sind mit der langen Zeitspanne von 6.00 bis 23.00 Uhr auch Familienfilme oder Fußballspiele im Abendprogramm eingeschlossen. Das Verbot soll außerdem auch für Außenwerbung auf Plakaten in einer „Bannmeile“ von 100 Metern um Schulen, Kitas, Spielplätze und Freizeiteinrichtungen für Kinder – und für Sponsoring, das sich etwa bei Veranstaltungen an Kinder richtet, gelten. Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro bestraft werden.
Im aktuellen Gesetzentwurf ist kein Verbot von Werbeartikeln für Kinder formuliert. Das könnte eine Chance für die Werbeartikelwirtschaft bedeuten, da sie weiterhin produzieren und Gewinne erzielen kann, während andere Sektoren durch das KLWG regelrecht lahmgelegt werden. Eventuell wird dadurch der Werbeartikel-Markt sogar gestärkt, da Kunden aus den betroffenen Sektoren in die Werbeartikelindustrie investieren.
Der Gesetzentwurf, der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet wurde, wird aktuell mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Danach werden die Länder und Verbände konsultiert und die Stellungnahmen ausgewertet. Der überarbeitete Entwurf wird der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Abschließend muss der Bundestag den Entwurf beschließen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Das geplante Gesetz wird jedoch von einigen Seiten kritisiert. Laut den Wirtschaftsökonomen Prof. Dr. Justus Haucap, Dr. Ina Loebert und Dr. Susanne Thorwarth würden der deutschen Wirtschaft Schäden in Milliardenhöhe drohen, wenn das Gesetz in der aktuellen Fassung durchgesetzt werden würde. Außerdem wird kritisiert, dass das KLWG seine beabsichtigte Wirkung verfehle. Nach dem Gutachten der Statistik-Experten Katharina Schüller, Stat-Up GmbH und Prof. Dr. Walter Krämer von der Technischen Universität Dortmund gebe es keine wissenschaftliche Evidenz für einen Kausalzusammenhang zwischen Werbung und Übergewicht.
Bild: Das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz soll zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt dienen. Foto: Adobe Stock, siridhata