Neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Das muss die Branche wissen
Veröffentlicht am 24.07.2024
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung gilt unwiderruflich ab 13. Dezember 2024. Unternehmen müssen sich auf wesentliche Änderungen und erhebliche Neuerungen im EU-Produktsicherheitsrecht für den Vertrieb von Verbraucherprodukten einstellen. Die Verordnung verspricht Erleichterungen beim Bürokratieabbau. Gleichzeitig wurden jedoch auch der Aufgabenbereich und der Bereich der verantwortlichen Adressaten erheblich erweitert. Was bedeutet das konkret für die Werbeartikelwirtschaft? Welche Änderungen kommen auf die Unternehmen der Branche zu?
Auf der PSI 2024 hatte Lutz Gathmann, Produktdesigner und Experte für Produktsicherheit, in seinem Vortrag „Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR 2023/988“ erläutert, wie sich Hersteller, Importeure und Händler am besten vorbereiten. Alle diejenigen, die den Vortrag auf der PSI 2024 verpasst haben oder noch einmal Revue passieren lassen möchten, können das Video (wie auch alle weiteren Vorträge aus dem PSI Forum) hier abrufen.
Wer sich einen systematischen Überblick darüber verschaffen möchte, was inhaltlich in der Verordnung neu hinzugekommen ist, was an Regeln verschärft wurde und vor allem wer nun neu in der Verantwortung ist, der sollte sich zum Online-Seminar „Vorbereitung auf die EU-Produktsicherheitsverordnung – neue Regeln für Unternehmen in 2024“ von Lutz Gathmann am 4. November 2024 bei der IHK Mittlerer Niederrhein anmelden.