Rechtskonforme KI-Nutzung: Expertenwissen in der PSI Academy
Veröffentlicht am 21.11.2024
Darf ich das? Diese Frage stellt sich bei der Nutzung von KI-Anwendungen immer häufiger. Welche haftungs- und datenschutzrechtlichen Kriterien bei Auswahl, Implementierung und Einsatz entscheidend sind, erklärt Niklas Mühleis, Experte für IT-Recht, am 8. Januar um 14:45 Uhr live in der PSI Academy in Halle 11 / A80. Warum sein Vortrag für alle wichtig ist, die Künstliche Intelligenz rechtssicher nutzen wollen, erfahren Sie hier.
Welche rechtlichen Fallstricke können in der Werbemittelbranche bei der Nutzung von KI-Anwendungen entstehen, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte und geistiges Eigentum?
Niklas Mühleis: „Hier muss beachtet werden, dass bei der Nutzung von generativer KI in der Regel keine urheberrechtlich geschützten Werke entstehen, das Urheberrecht also nicht anwendbar ist. Es können also auch keine Nutzungsrechte übertragen werden. In der Folge müssen wir uns Gedanken machen wie wir Rechte an KI-Bildern und Texten auf andere Weisen monetarisieren.“
Wie können Unternehmen sicherstellen, dass bei der Nutzung von KI in der Auswahl und Produktion von Werbeartikeln die Datenschutzvorgaben der DSGVO eingehalten werden?
Niklas Mühleis: „Unternehmen sind bei der Nutzung von KI von Beginn an gefragt, was die Verwendung personenbezogener Daten angeht. Das beginnt bereits dann, wenn KI-generierte Bilder prominente Menschen abbilden und dies zu Werbezwecken eingesetzt werden soll. Weiterhin muss bei der Verwendung von Sprachmodellen wie ChatGPT darauf geachtet werden, dass keine personenbezogenen Daten eingegeben werden. Diese würden in der Regel zu Trainingsdaten weiterverwendet werden. Ein Löschen dieser Daten ist damit quasi unmöglich.“
Wie lässt sich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherstellen, wenn KI-gestützte Systeme für die Auswahl und Gestaltung von Werbeartikeln verwendet werden?
Niklas Mühleis: „Hier können nur verbindliche Regeln für alle Personen, die mit KI umgehen weiterhelfen. Ich empfehle dafür stets die Ausarbeitung einer KI-Richtlinie, die klare klärt was erlaubt ist und wo die Grenzen zu ziehen sind.“
Welche rechtlichen Anforderungen bestehen, wenn KI-basierte Systeme im Rahmen der Produktionsautomatisierung von Werbeartikeln eingesetzt werden?
Niklas Mühleis: „Hier können die Vorgaben des kürzlich verabschiedeten AI-Acts der EU relevant werden. Diese sieht beispielsweise die Kennzeichnung von KI-generierten Bildern, Texten, Videos und Musik vor. Doch je nach Einsatzfeld der KI können sogar noch weitere Pflichten berührt sein, beispielsweise wenn die KI als Sicherheitskomponente einer Maschine genutzt wird. Das ist jedoch stets eine Einzelfallprüfung und kann schlecht pauschal festgelegt werden.“
In welchen Fällen trägt der Anbieter der KI-Lösung die Haftung, und wann liegt die Verantwortung beim Unternehmen, das die KI verwendet?
Niklas Mühleis: „Die Aufteilung von Haftungsrisiken ist eine der großen ungeklärten Fragen im Bezug auf KI. Vernünftigerweise muss hier stets ganz genau geprüft werden bei wem das Verschulden für den konkreten Schadensfall liegt. Sehr wahrscheinlich wird es jedoch oftmals auf ein Mitverschulden beider Parteien hinauslaufen.“
Wie lässt sich Transparenz in Bezug auf KI-Entscheidungen und deren Auswirkungen sicherstellen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden?
Niklas Mühleis: „Bei der Transparenz von KI-Entscheidungen setzt der AI-Act für Hochrisiko-KI-Systeme klare Regeln fest. Hier wartet für die Entwickler und Nutzer dieser Systeme ein umfangreiches Regelwerk zur Dokumentation, Bedienbarkeit und Risikoerfassung. Diese Regeln sind ehrlichweise jedoch so umfassend, dass sie nur mit großem Aufwand eingehalten werden können.“
Inwieweit müssen Unternehmen ihre Mitarbeitenden schulen, um sicherzustellen, dass die Auswahl und Nutzung von KI-Systemen den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht?
Niklas Mühleis: „Artikel 4 des AI-Act legt die Schulungspflicht für Mitarbeiter fest in Organisationen die KI nutzen. Diese Regelung ist jedoch, wie viele andere Vorschriften des AI-Act, recht unbestimmt. Es soll ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ vermittelt werden, wobei technische Kenntnisse sowie der Kontext des KI-Einsatzes zu berücksichtigen sind. Das kann sehr unterschiedlich interpretiert werden.“
Niklas Mühleis ist Rechtsanwalt und seit 2022 Partner der auf den Bereich des IT-Rechts spezialisierten Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte.