Europäisches Lieferkettengesetz abgeschwächt
Veröffentlicht am 20.11.2025
Menschenrechte durchsetzen, Arbeitsschutz fördern, Klimaschutz verbessern – die Ziele der nationalen und europäischen Lieferkettengesetze und ihre Umsetzung sorgen seit Jahren für kontroverse Diskussionen. Mitte November hat das EU-Parlament erneut über die Europäische Lieferkettenrichtlinie abgestimmt und sich für erhebliche Lockerungen ausgesprochen. Auf Drängen mehrerer Staaten, Parteien und vor allem seitens der Wirtschaft (Stichworte: Kosten und Bürokratieabbau) wurde das Thema nochmals neu aufgerollt, ein bereits ausgehandelter Kompromiss verworfen. Mit den nun beschlossenen Lockerungen gelten die Regeln nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. In Deutschland wären demnach nur noch etwa 120 statt bisher 2.700 Unternehmen verpflichtet, auf Menschenrechte und Umwelt zu achten. Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, sollen darüber hinaus auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen. Auch die Pläne zur Einhaltung von Klimaschutzzusagen sollen entfallen.
Das Abstimmungsergebnis, das durch Unterstützung rechter Fraktionen zustande kam, wird unter anderem von Gewerkschaften, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen kritisch gesehen. Sie bewerten es als herben Rückschlag im Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Arbeitsausbeutung, vor allem durch die vorgesehene Verkleinerung des Anwendungsbereichs sowie die Abschaffung einer einheitlichen zivilrechtlichen Haftung in der ganzen EU. Auch der wettbewerbsrechtlichen Chancengleichheit innerhalb der EU sei damit nicht gedient. Mit der jetzigen Mehrheit im Parlament können die abschließenden Verhandlungen über das Gesetz mit den EU-Staaten und der EU-Kommission starten.