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Seit Januar verpflichtend: Gastronomie muss Mehrweg anbieten

Redaktion PSI Journal

Veröffentlicht am 06.01.2023

Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen ab 2023 dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen: Caterer, Lieferdienste und Restaurants werden verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Gastronomen haben also die Pflicht, ihre eigenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen. Wer das nicht selbst organisieren möchte, kann auch mit Anbietern von Mehrwegsystemen zusammenarbeiten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

Dass die Gastronomie nun Einwegbehälter bereithalten muss, wird die Nachfrage nach dafür geeigneten Produkten steigern. Sicher ist hier Kunststoff das Material der Wahl, wenn natürlich auch Porzellan prinzipiell geeignet ist. Vieles spricht jedoch für Kunststoff, denn er ist robust, leicht, lebensmittelecht und lässt sich mit verschiedenen Verfahren personalisieren und damit nicht nur identifizierbar machen, sondern auch mit Werbebotschaften oder Infos versehen. Wenn dann nicht nur das Retourverfahren, sondern das Mehrweggeschirr selbst ein Zeichen Richtung Nachhaltigkeit setzt, dann bekommt das System noch mehr Sinn. 

Mit elasto und Koziol haben zwei verantwortungsbewusste Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit interessante Produkte aus nachhaltigem biocirculärem Material entwickelt, die, auch dank der neuen Vorschriften, eine Nische besetzen können.

Bild: Schluss mit Einweg: Seit 1. Januar 2023 muss die Gastronomie Speisen und Getränke auf Kundenwunsch auch in Mehrweg-Behältnissen ausgeben. Nur kleine Betriebe sind davon ausgenommen.