GWW reagiert auf Referentenentwurf
Veröffentlicht am 24.07.2023
Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich einen Referentenentwurf für das sogenannte Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness soll die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessert werden. Der Entwurf sieht unter anderem die Anhebung der Freigrenze für Sachzuwendungen von derzeit 35 Euro auf zukünftig 50 Euro vor (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG). Seit vielen Jahren arbeiten die Vertreter der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. daran, die seit langem festgeschriebene Freigrenze für Sachzuwendungen nach oben zu korrigieren. Neben einer Anhebung der Freigrenze stand vor allem eine Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten im Fokus der politischen Arbeit des GWW.
„Die Anhebung der Freigrenze nehmen wir grundsätzlich positiv zur Kenntnis, sie stellt allerdings nur eine reine Maßnahme zur Inflationskorrektur dar und hilft unserer Branche nicht wirklich weiter“, so Frank Jansen, seit Kurzem Vorstandsvorsitzender des GWW. „Ich stehe mit dem BGA (Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.), der den Entwurf weiter konstruktiv begleitet, bereits in Kontakt, um den aus unserer Sicht gewichtigeren Aspekten, wie beispielsweise eine Entlastung bei den Aufzeichnungspflichten, nach Möglichkeit noch Gehör zu verschaffen. Bereits Ende Juli befinden wir uns voraussichtlich zu weiteren Abstimmungsgesprächen in Berlin. Unser Hauptaugenmerk gilt administrativen Erleichterungen. Eine spürbare Vereinfachung würde erreicht werden, wenn von einer empfänger- auf eine objektbezogene Betrachtung gewechselt werden würde. Dafür machen wir uns stark.“
Über den Entwurf soll in der Kabinettssitzung am 16. August 2023 entschieden werden, damit ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und dieses bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen werden kann.
Bildnachweis: Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.