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E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze ab 2025

Redaktion PSI Journal

Veröffentlicht am 22.10.2024

Mit dem Wachstumschancengesetz kommt ab dem 1. Januar 2025 ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung: Die E-Rechnung wird für inländische B2B-Rechnungen zur Pflicht. Dann müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen grundsätzlich elektronische Rechnungen stellen, wenn sie steuerbare Umsätze an andere inländische Unternehmen abrechnen.

Diese Pflicht erfolgt stufenweise bis 2028, sodass sich Betriebe schrittweise auf die neuen Anforderungen vorbereiten können. Anders sieht es auf der Empfängerseite aus: Hier besteht bereits ab 2025 die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Es ist daher wichtig für Unternehmen, sich auf die E-Rechnung und den damit verbundenen digitalen Wandel vorzubereiten und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Für rechtliche Fragen zur Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig.

Weitere Informationen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 sind sowohl dort, als auch bei den verschiedenen Industrie- und Handelskammern und anderen Dienstleistern zu finden, wo praktische Hilfestellungen zum praktischen Einsatz der E-Rechnung sowie zu gesetzlichen Anforderungen, Haftungsfragen und Fristen, die Unternehmen beachten müssen, um rechtssicher zu handeln, gegeben werden.

Bild: Adobe Stock