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Messeauftritt in Corona-Zeiten

Julia Bernert

Veröffentlicht am 02.09.2020

Messen bieten auch in Corona-Zeiten eine sichere Dialogplattform. Die großen und modernen Messegelände in Deutschland verfügen über optimale Voraussetzungen, um die von den Messegesellschaften mit den zuständigen Behörden abgestimmten Abstands-, Hygiene- und Sicherheitskonzepte umzusetzen. Eine Übersicht zu den einzelnen Hygienekonzepten der Veranstalter finden Sie hier. Das Hygienekonzept der Messe Düsseldorf finden Sie hier: https://www.messe-duesseldorf.de/de/Gel%C3%A4nde_Services/Hygienekonzept.

Ergänzend möchte der AUMA Ausstellern mit den folgenden Handlungsempfehlungen eine Unterstützung bei ihrem Messeauftritt in Corona-Zeiten geben – neben den Informationen, die sie vom PSI erhalten und den jeweils geltenden bundeslandspezifischen Regelungen zum Gesundheitsschutz.

Nachfolgende Hinweise beruhen auf allgemeinen Angaben aus den Corona-Schutzverordnungen der deutschen Bundesländer sowie Maßgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hinsichtlich des Arbeitsschutzes während der Corona-Krise, und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Bauliche Aspekte

  • Planen und gestalten Sie Ihren Messestand unter Einbeziehung der Besucherführung so, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten werden kann.
  • Es muss eine ausreichende Durchlüftung des Messestandes gewährleistet werden; daher wird eine möglichst offene Bauweise priorisiert.

    Doppelgeschossige Messestände sind bei Messegesellschaften in Teilen zulässig. In diesen Fällen ist vor allem das Untergeschoss weitestgehend offen zu gestalten.
  • Physische Kontaktpunkte wie Theken, Tische und Türklinken sollten generell möglichst sparsam eingeplant werden. Dabei sollten glatte, gut wischbare Oberflächen eingesetzt werden.
  • Hygieneschutzwände können bspw. an der Info-Theke und weiteren Theken eingesetzt werden, falls die Mindestabstandsregelung von 1,5 m nicht eingehalten werden kann oder soll.
  • Besprechungsbereiche sollten ausreichend dimensioniert geplant und gestaltet werden, so dass auch die Nutzer dieser Bereiche einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten können.
  • Es empfiehlt sich, die Dimensionierung von Tischen und Bestuhlung so zu wählen, dass im Sitzen am Tisch ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

    Die Abstände zwischen den Tischen bzw. Sitzrückenlehnen können reduziert werden, wenn Abschirmungen (z.B. Stellwände zwischen Tischen) zum Einsatz kommen.
  • Die Exponate und Präsentationsflächen sollten unter Einbeziehung der Abstandsregeln geplant und angeordnet werden, so dass auch bei Ansammlungen von Messeteilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

    Es wird eine Standplanung mit ausreichend großen Freiflächen empfohlen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Schulen Sie Ihr Standpersonal vor der Messe ausreichend zu den in Zeiten von Corona erforderlichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Eine Kontaktperson am Stand sollte jeweils zum Verantwortlichen für die Hygienemaßnahmen (s.u.) ernannt werden.
  • Zur Kontaktpersonennachverfolgung erfolgt eine zentrale Teilnehmer- und Beteiligtenregistrierung durch Ihre Messegesellschaft. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Messeveranstalter, ob darüber hinaus Maßnahmen zur Registrierung von Besuchern Ihres Messestandes erforderlich sind.
  • Bieten Sie Kunden und Besuchern an, Termine im Voraus mit Ihnen zu vereinbaren.
  • Bevorzugen Sie digitale Angebote gegenüber Faltblättern oder anderen verkörperten Werbematerialien. Verkörperte Informationsmedien sollten durch das Standpersonal aus nicht öffentlich zugänglichen Prospektständern überreicht werden.
  • Erfassen und dokumentieren Sie die Namen und Anwesenheitszeiten von sämtlichen am Stand anwesenden Mitarbeitern, Dienstleistern und Fremdfirmen. Auch während der Auf- und Abbauzeiten.

Hygienemaßnahmen

  • Die Messegesellschaften werden an verschiedenen Stellen des Messegeländes Desinfektionsmöglichkeiten für alle Teilnehmenden zur Verfügung stellen. Platzieren Sie ergänzend hierzu auch auf Ihrem Messestand ausreichend Desinfektionsmittelspender; insbesondere im Eingangsbereich des Standes. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie als Service zusätzlich für Besucher Ihres Messestandes Einmal-Mund-Nasenschutz vorhalten.
  • Die Info-Theke, Tische, Exponate und alle anderen Kontaktflächen sollten während der Messelaufzeit regelmäßig und in kurzen Zeitabständen desinfiziert werden. Für Sitzbereiche und Tische mit Verkostung wird ein desinfizierendes Abwischen nach jedem Gastwechsel empfohlen.
  • Ob eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes besteht, richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.

    Auf Sitzplätzen kann der Mund-Nasenschutz aber in mehreren Bundesländern abgenommen werden.
  • Wir empfehlen Ihnen und Ihren Mitarbeitern, auf Begrüßungsrituale wie das Händeschütteln zu verzichten.
  • Versuchen Sie, Selbstdisziplin bei der Hand-Gesicht-Affinität einzuhalten.
  • Vermeiden Sie unnötige Körperkontakte.
  • Beim Catering sind die örtlich geltenden Regelungen zu Hygieneschutzmaßnahmen zu beachten. Allgemeine Informationen finden Sie unter anderem auch hier.

Textquelle: AUMA