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Messeteilnehmer dürfen nach Deutschland einreisen

Julia Bernert

Veröffentlicht am 21.09.2020

Messen in Deutschland sind geprägt von ihrer Internationalität: Nach Datenerhebungen des Messeverbandes AUMA kommen rund 60% der jährlich rund 180.000 Aussteller aus dem Ausland, ein Drittel davon aus Ländern außerhalb Europas. Bei den Besuchern reisen von rund 10 Mio. Besuchern fast 30% aus dem Ausland an. Umso wichtiger für den Restart der Veranstaltungen ist nun die Klarstellung seitens des AUMA, dass eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland auch in Zeiten der Corona-Pandemie grundsätzlich möglich ist.

Für Einreisende aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Ländern, die auf der Positivliste stehen, bestehen keine Reisebeschränkungen. Aus allen anderen Ländern können Messeteilnehmer ebenfalls anreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden. Die Messeteilnehmer aus diesen Ländern müssen bei der Visumbeantragung bzw. der Einreise nach Deutschland ihre Teilnahme an der Messe nachweisen, beispielsweise durch eine Bestätigung des Messeveranstalters über ihre Messeteilnahme. Für Messebesucher gilt die Vorlage ihrer Eintrittskarte zur Messe in Verbindung mit einer Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin mit mindestens einem Aussteller am Ort auf der Messe als Nachweis. Wichtig ist, dass Einreisende aus einem Risikogebiet derzeit in der Regel von der Quarantänepflicht befreit sind, wenn sie mit einem negativen Coronatest einreisen. Vor der Einreise sollten Messeteilnehmer grundsätzlich überprüfen, welche Quarantäne- und Test-Pflichten in dem jeweiligen Bundesland, in das sie einreisen, gelten.

Weitere Informationen des AUMA